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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MFT Mikrofiltertechnik GmbH
Am Schleusenkanal 18-22, 21502 Geesthacht

1. Allgemeines
Nachfolgende Verkaufsbedingungen sind maßgebend für sämtliche Angebote und Auftragsannahmen sowie für alle Lieferungen durch MFT Mikrofiltertechnik GmbH (nachfolgend kurz: uns). Sie gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller. Andere Bedingungen als diese, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, gelten nicht, auch wenn Sie nicht ausdrücklich in anderer Form zurückgewiesen werden. Mit Annahme der Ware verzichtet der Besteller auf die Anwendung seiner Geschäftsbedingungen auch wenn diese Ausschließlichkeit beanspruchen. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung unwirksam. Soweit diese Verkaufsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten, gelten ergänzend dazu die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten, ohne Software, ohne gesondertes Zubehör, ohne Installation, ohne Einbau, ohne Schulung, ohne Einweisung und ohne sonstige Nebenleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart sind. Bei Vorbestellungen von Artikeln, die nicht am Lager sind, geben wir keine Preisgarantie, es sei denn, diese wurde schriftlich vereinbart. Preisirrtümer und Druckfehler sind ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen werden, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum sofort rein netto ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen von 5%punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen verlangen und/oder von allen bestehenden Lieferungsverträgen zurücktreten oder nach Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden diese angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer und sonstige Spesen trägt der Besteller. Diese Kosten sind uns zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld oder eine Schuld unserer Wahl angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen und Angaben des Käufers. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4. Versand
Der Versand erfolgt durch eine Spediteur unserer Wahl. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies uns anschließend auch schriftlich mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

5. Lieferfrist
Lieferfristen werden von uns nach bestem Ermessen angegeben und sind nicht verbindlich. Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Personal-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik oder bei uns nicht zu vertretenden Ereignissen verschiebt sich das Lieferdatum um die Dauer der Störung und deren Auswirkungen. Wird die Lieferfrist um mehr als zwei Monate überschritten, kann der Besteller unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt Deckungskäufe vorzunehmen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen gegen uns geltend zu machen, es sei denn, uns trifft grobe Fahrlässigkeit.

6. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Dem Verbraucher im Sinne der §§355-357 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder telefonisch erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Anmeldung des Rückgabegesuches. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 50,- € die Rücksendekosten. Die Rücksendung soll in der Originalverpackung erfolgen. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch oder fehlenden Teilen sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Beschädigte Waren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Lizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt oder angepasst wurden, z.B. Komplett-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen. Bei einer Rückgabe darf die original Verkaufsverpackung und die Displayfolien bei Mobiltelefonen weder beschädigt; beschriftet; noch zerstört sein. Bei fehlender oder zerstörter original Verkaufsverpackung erfolgt bei der Gutschrifterstellung ein Abzug von 15% vom Bruttowarenwert.

7. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
7.1: Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die keine Verbraucher im Sinne der §§ 355- 357 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch- oder Rücknahmeersuchen, deren Ursache MFT Mikrofiltertechnik GmbH nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch MFT Mikrofiltertechnik GmbH. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die der wiederverkaufsfähige Zustand der Ware. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 15% des Rechnungsbetrags.
7.2: Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher im Sinne der §§ 355-357 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist MFT Mikrofiltertechnik GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an MFT Mikrofiltertechnik GmbH für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 10,- € zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) unser Eigentum. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Der Besteller hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren telefonisch oder per Fax sofort mitzuteilen, in jedem Fall aber auch schriftlich. Gerät der Besteller uns gegenüber in Zahlungsrückstand, so sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritten zu verbinden; wir erwerben in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen gemäß § 947 BGB. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, an denen wir Miteigentumsrecht haben, so tritt der Besteller schon jetzt seine Kaufpreisforderungen gegen seine Kunden im Verhältnis des Wertes unserer Miteigentums an uns als Sicherheit ab und ermächtigt uns hiermit zur Einziehung der Forderung im eigenen Namen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die noch offenen Forderungen um mehr als 10% werden wir auf Verlangen der Bestellers den darüber hinausgehenden Betrag der Sicherheiten freigeben. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an uns zu unserer Sicherheit ab. Der Besteller ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Die Einziehungsermächtigung des Bestellers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung unsererseits, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt. Wir werden von unseren Einziehungsermächtigungen keinen Gebrauch machen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt

9. Gewährleistung / Haftungsausschluß
9.1: Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Kaufdatum obliegt der Nachweis der nicht mangelfreien Auslieferung der Sache dem Kunden. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
9.2: Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung und Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen entstanden sind. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
9.3: Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von MFT Mikrofiltertechnik GmbH autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
9.4: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
9.5: Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Nacherfüllung berechtigt. Im Rahmen einer Neulieferung gilt der Tausch in gleich- oder höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung je Mangel geltend gemacht werden.
9.6: Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind(§ 439 II BGB). Sollte MFT Mikrofiltertechnik GmbH im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
9.7: Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 1% des ursprünglichen Warenwerts.
9.8: Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.
9.9: Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10. Haftungsausschluss Dienstleitungen

10.1: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Tankanlagen die nach einer Tankreinigung sichtbar werden. Für lochfrassbedingte Schäden an Aluminium- oder Stahltanks die erst nach entfernen der Schlamm-, Rost- oder Alterungsschicht frei liegen und sichtbar werden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Etwaige Forderungen des Auftraggeber nach Tankreparaturen oder Austausch der Tankanlagen durch den Auftragnehmer sind daher nicht rechtens und werden grundsätzlich abgelehnt.

11. Abtretung
Wir sind berechtigt unsere Forderungen abzutreten.

12. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtliche zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Geesthacht und Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit unseren Lieferungen ergebenden Verbindlichkeiten ist Geesthacht. Der Gerichtsstand Geesthacht gilt auch für Ansprüche im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess sowie im Mahnverfahren. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalts zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch nach eigener Wahl berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen für ihn begründeten Gerichtsstand zu verklagen. Zwischen den Parteien wird ausschließlich das innerstaatliche Recht der BRD vereinbart.

Datenschutz
Gemäß §26 (1) Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung von uns gespeichert und verarbeitet werden.
Stand: 01.06.2005

Ihre MFT Mikrofiltertechnik GmbH

Haftungsausschluss


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